Die Führung der Bezeichnung Psychologin bzw. Psychologe und die berufliche Tätigkeit der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie sind in Österreich durch ein eigenes Bundesgesetz geregelt. Zur Führung der Bezeichnung Psychologin bzw. Psychologe berechtigt ist, wer an einer anerkannten inländischen oder anerkannten ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein Studium der Psychologie mit einem Gesamtausmaß von mindestens 300 ECTS Anrechnungspunkten erfolgreich absolviert hat. Die nachstehenden Abschnitte des Gesetzes regeln dann die postgraduale, d.h. den Abschluss eines Psychologie-Studiums voraussetzende Ausbildung und Berufsausübung der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie.
Akkreditierung des Studiums Psychologie
Die Sigmund Freud PrivatUniversität selbst und alle ordentlichen Universitätsstudien aus Psychologie, die von der Fakultät für Psychologie durchgeführt werden, sind durch die Agentur für Qualitätssicherung Austria in Österreich akkreditiert. Die akademischen Grade, die vergeben werden, entsprechen den Abschlüssen einer „anerkannten inländischen postsekundären Bildungseinrichtung“ und sind wie diese international anerkannt.